Warnung vor Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen
Vorsicht! In letzter Zeit sind uns mehrere Verdachtsfälle von Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen gemeldet worden.
K.o.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen.
Dabei kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder eine sogenannte Partydroge (wie GHB oder GBL) handeln.
K.o-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack wird durch die Aromen in Getränken oft überdeckt. Die Verabreichung ist insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys möglich.
Wie wirken K.o.-Tropfen?
Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Nach anfänglicher Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Der Täter nutzt diese Situation oftmals um Straftaten an dem Opfer, meist Sexualstraftaten oder Raub, zu verüben.
Die Verabreichung von K.o.-Tropfen droht insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys.
Unsere Tipps zum Schutz vor K.o.-Tropfen sind folgende:
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Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen;
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keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen;
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Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen;
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Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen;
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Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen;
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Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe und verständigen das Personal;
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Anzeige bei der Polizei erstatten.