Polizeikollegium und Polizeirat
Polizeikollegium und Polizeirat sind für die Organisation der Polizeizone verantwortlich.
Das Polizeikollegium besteht aus den fünf Bürgermeistern der Gemeinden der Polizeizone.
Der Polizeirat setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen. Neben den 5 Bürgermeistern sind 17 Vertreter aus den Gemeinderäten im Verhältnis zur jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde vertreten.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Burg-Reuland, Frau Marion Dhur, ist Vorsitzende des Polizeikollegiums und des Polizeirates.
Der Zonenchef wohnt den Versammlungen dieser Gremien als Berater bei.
Das Polizeikollegium ist in seiner Rolle mit dem Gemeindekollegium vergleichbar. Es bereitet den Polizeirat vor und trifft Entscheidungen in Delegation des Polizeirates. Das Polizeikollegium versammelt sich mindestens einmal im Monat.
Der Polizeirat ist für die Verwaltung der Güter und Einkommen, Personalentscheidungen und den Stellenplan verantwortlich und wird über die Polizeipolitik informiert. Die Funktionsweise ist mit der des Gemeinderates vergleichbar.
Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen sind hier verfügbar
Verwaltungs- und Gerichtspolizeibehörde
Für die konkrete Ausführung der Polizeiarbeit sind weiterhin die sogenannten Verwaltungspolizeibehörden (Bürgermeister, Provinzgouverneur, Minister des Inneren) und Gerichtspolizeibehörden (Prokurator des Königs, Generalprokurator, Minister der Justitz) verantwortlich.
Die Polizei führt ihre Aufgaben unter der Amtsgewalt dieser Behörden aus.
Der Bürgermeister ist beispielsweise weiterhin für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Ruhe) in seiner Gemeinde verantwortlich und kann der Lokalen Polizei in diesem Rahmen Anweisungen und Richtlinien erteilen.
Der Prokurator des Königs (Staatsanwaltschaft) leitet die Ermittlungsarbeit (Feststellung von Straftaten, Fahndung nach und Festnahme von Tatverdächtigen) und fordert die Polizei zu diesem Zweck an.