Kennzeichenpflicht für alle Mopeds !
Immatrikulation von Motorfahrrädern Klasse A/Klasse B (Mofa, Moped bis 50ccm) und leichten Quads.
Bereits seit dem 31 März 2014 müssen Neufahrzeuge dieser Kategorien eine Zulassung haben um in Verkehr gesetzt zu werden. Als nächsten Schritt müssen nun auch alle diese Fahrzeuge, die vor diesem Datum in Betrieb gesetzt wurden, immatrikuliert werden und mit einem Kennzeichen versehen sein. Gleiches gilt für aus dem Ausland eingeführte Fahrzeuge. Ab dem 11 Dezember 2015 läuft eine einjährige Regularisierungsperiode, sodass jeder Besitzer die nötigen Schritte zwecks Erhalts eines Kennzeichens unternehmen kann.