Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich das Telefonieren während der Fahrt mit einem Handy am Ohr negativ auf das Fahrverhalten des Fahrers auswirkt. Zahlreiche Verkehrsunfälle, die sich dadurch ereignet haben, bestätigen dies.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Benutzung reglementiert.
Laut Artikel 8.4 der Straßenverkehrsordnung darf der Führer eines Fahrzeugs nur ein tragbares Telefon benutzen und es dabei in der Hand halten, wenn sein Fahrzeug hält oder parkt. Folglich ist das Benutzen eines Telefons während der Fahrt VERBOTEN, außer in dem Falle wo eine Freisprecheinrichtung benutzt wird. Das Schreiben von SMS-Nachrichten fällt ebenfalls unter dieses Verbot.
Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet.

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