Die Föderale Abteilung für Computerkriminalität (FCCU) hat im Jahr 2007 rund 3000 Klagen von Geschädigten registriert, denen ein finanzieller Schaden im Rahmen eines Internetbetrugs entstanden ist. Bei der Bearbeitung von 252 eingegangenen Klagen wurde ein durchschnittlicher finanzieller Nachteil in Höhe von 4.472 € pro Schadensfall erfasst.

Auch in der Eifel wurden seit einigen Wochen und Monaten vermehrt Betrugsdelikte bekannt, wobei die Opfer von Internetanbietern um Vorauszahlungen geprellt wurden.

 

 

 

 

 







Organisierte Betrügerbanden bedienen sich seit Jahren des World Wide Web, um vollständig anonym potentielle Kunden mit günstigen Angeboten zu locken. Abgesehen von einigen renommierten Online-Shops ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Mitunter werden sogar Internetportale von vertrauenswürdigen Anbietern imitiert. Aufgrund der Tatsache, dass sich der  Online-Autohandel zunehmender Beliebtheit erfreut, tummeln sich die Betrüger auch auf diesen Portalen, wo sie nicht nur als Käufer sondern auch als Verkäufer auftreten. Unehrliche Zeitgenossen bieten Fahrzeuge an, die gegen eine im Voraus zu entrichtende Teilzahlung, meist von England aus, durch ein Transportunternehmen an den Käufer ausgeliefert werden sollen. Zur Abwicklung der zu entrichtenden Vorauszahlung wird der Käufer dazu angehalten, den Geldtransferdienst von Western Union mit der Zahlung zu beauftragen.
Andererseits wurde beobachtet, dass sich Käufer auf ein im Internet veröffentlichtes Angebot melden, den Kauf bestätigen und dem Verkäufer einen Scheck als Zahlungsmittel zukommen lassen. Mitunter kommt es sogar vor, dass der Scheck einen höheren als den vereinbarten Betrag ausweist. Derartige Schecks werden in der Regel zunächst von den Geldinstituten akzeptiert und auch gutgeschrieben, erweisen sich aber nach Wochen oder Monaten als wertlos, weil keine Deckung vorliegt. In der Zwischenzeit tritt der Käufer vom Kauf zurück und verlangt die Rückzahlung (oder Teilrückzahlung) des Betrags, die wiederum über Western Union abzuwickeln ist.
Mitunter bekunden auch Käufer von der Elfenbeinküste Interesse an hochwertigen Fahrzeugen. Unter Vortäuschung von Einfuhrzöllen und sonstigen Abwicklungsgebühren wird der Verkäufer über Wochen und Monate hingehalten und dazu aufgefordert Vorauszahlungen zu entrichten, die sich schlussendlich als Betrug erweisen.

 

 

Ähnlich gehen auch Betrüger vor, die E-Mails versenden, worin dem Empfänger mitgeteilt wird, dass er einen großen Geldbetrag bei einer Gratislotterie gewonnen hat. Da bei der Auszahlung der Gewinnsumme Verwaltungskosten anfallen, werden wiederum Vorauszahlungen fällig.
Weit verbreitet ist auch die sogenannte « Nigeria-Connection », wobei aus einer elektronischen Nachricht hervorgeht, dass ein vermögender Staatsangehöriger eines nordafrikanischen Staates einen großen Geldbetrag außer Landes schaffen möchte und zu diesem Zweck, gegen eine prozentuale Beteiligung an der transferierten Summe, die Hilfe eines Westeuropäers in Anspruch nehmen möchte. Im Verlauf der Abwicklung, die meist in einer grandiosen Story verpackt ist, werden auch hier Vorauszahlungen verlangt, um ständig auftretende konstruierte Schwierigkeiten im Ursprungsland aus dem Weg zu räumen und den eingeleiteten Deal nicht zu gefährden.

   


 
 

   
 

Im Rahmen der vorhin kurz angedeuteten Betrugsdelikte schrecken die Betrüger nicht davor zurück, ihrem Vorhaben mit eigens zu diesem Zweck gefälschten Dokumenten Nachdruck zu verleihen. Mitunter werden auch aufwendig gestaltete Internetseiten online gestellt, die ausschließlich dazu dienen, das Täuschungsmanöver glaubwürdig in Szene zu setzen.
Bei Verkaufsabschlüssen im Internet ist grundsätzlich Vorsicht geboten, wenn der konsultierte Online-Shop nicht als renommierter und vertrauenswürdiger Anbieter eingestuft ist. Informationen zur Seriosität eines Shops lassen sich bei den großen Suchmaschinen abrufen und auch über ein Telefonat zum Anbieter prüfen. Sollte es, zu den angegebenen Öffnungszeiten nicht möglich sein, einen telefonischen Kontakt zu einem Shop herzustellen, bestehen berechtigte Zweifel an der korrekten Abwicklung einer beabsichtigten Transaktion.

 
   


 
   
   

 
   

Wenn auch dem Unternehmen selbst keine betrügerischen Absichten unterstellt werden können, so wird der Geldtransferdienst Western Union (wie auch andere vergleichbare Dienstleister) doch sehr häufig zum Vorschussbetrug missbraucht, weil die Abwicklung nicht über registrierte Konten erfolgt. Das Unternehmen macht in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf aufmerksam, dass die angebotene Dienstleistung nur auf Transfers zwischen Geschäftspartnern abzielt, die persönliche Kontakte untereinander pflegen.

     
 
   
     
   

 
 
 

Da findige Betrüger nicht nur an Bargeldautomaten versuchen, Karten und Geheimcode abzulesen, sondern auch dazu übergehen, sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen diese Daten zu beschaffen, ist höchste Vorsicht geboten, wenn derartige Daten per elektronischer Post erfragt werden. Ein Geldinstitut wird nie derartige E-Mails versenden. Ferner ist auch darauf zu achten, dass beim Aufbau einer Verbindung zum Online-Portal eines Geldinstituts, das Übertragungsprotokoll (wird in der Adresszeile des Browsers angezeigt) vom gewöhnlichen « http » zum verschlüsselten, authentifizierten « https » wechselt. Andererseits besteht ein dringender Verdacht, dass die angezeigte Seite des Geldinstituts eine Fälschung, ein sogenannter Fake, ist.



 
 

 

Die polizeilichen Ermittlungen im Rahmen dieser Betrugsdelikte erweisen sich sehr schwierig, zeit- und kostenaufwendig, weil die Straftäter für ihre kriminellen Handlungen gleichzeitig von mehreren Standorten im Ausland operieren. Ermittlungen im Ausland sind nach wie vor sehr schwerfällig und langwierig. Aus diesem Grund sind die Erfolgsaussichten äußerst gering.

 

 

Parallel zu den vorhin angeführten Vorsichtsmaßnahmen, sollte ein Internetrechner permanent mit einer sich täglich aktualisieren Antiviren-Software ausgestattet sein, die neben Firewall und Phishingfilter auch weitere wichtige Funktionen (suche nach Rootkits, Mal- und Spyware) unterstützen. Je nach Fachwissen des jeweiligen Anwenders kann auch ein umfassender Schutzschild aus diversen Gratisanwendungen zusammengestellt und installiert werden. Dennoch sei darauf hingewiesen, dass auch ein gut geschützter Rechner durch unvorsichtiges Handeln eines Anwenders befallen und infiziert werden kann. Unüberwindbare Schutzmechanismen kann zurzeit niemand anbieten, da nach wie vor neue Lücken auftreten, die erst nach Bekanntwerden mittels Service Patches korrigiert werden. Unerfahrene Anwender sollten vorzugsweise den Rundumschutz eines kommerziellen Anbieters (Kaspersky, McAfee, Norton, Panda, ...) in Anspruch nehmen.



 

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