1. Wer muss eine Meldung machen?

Jeder, der eine Alarmanlage verwendet, die nicht mit einer Alarmzentrale verbunden ist, muss diese Meldung machen.

2. Welche Alarmanlagen müssen bei der Kontaktstelle für Alarmanlagen gemeldet werden?

 

Nur die Alarmanlagen, die nicht mit einer Alarmzentrale verbunden sind, müssen über www.policeonweb.be gemeldet werden.

 

Alarmanlagen für Güter, die folgendermaßen angebracht sind:

 

· Außensirene: Sirene, die außerhalb eines Gebäudes installiert ist, doch auch die im Inneren des überwachten Gutes angebrachte und von außen wahrnehmbare Sirene.

 

· Außenlicht: Alle von der öffentlichen Straße aus sichtbaren Rundumleuchten, selbst wenn sie im Inneren angebracht sind.

 

· Kommunikationssystem: Jede Kommunikationsmöglichkeit, mit der einer Person, die sich nicht im überwachten Gut befindet, ein Alarmsignal übermittelt werden kann (z.B. über SMS).

 

Alarmsysteme für Personen (Überfall-Alarmknöpfe): Diese müssen mit einer Alarmzentrale verbunden werden. Die Meldung des Alarmsystems für Personen wird somit von der Alarmzentrale übernommen.

 

3. Wie melde ich eine Alarmanlage?

 

Die Meldung kann nur über die Website www.policeonweb.be durchgeführt werden. Der Besitzer kann sich anhand eines elektronischen Personalausweises (e-ID) (er muss also einen Kartenleser besitzen) oder anhand seines « Token für Bürger » ausweisen. Diese Meldung kann also nicht in Papierform und nicht per Telefon vorgenommen werden, auch wenn dies in einigen Medien behauptet wird. Für Personen, die nicht über einen Internetanschluss verfügen, bestehen folgende Möglichkeiten:

 

  • Sie können sich an Familienmitglieder oder Bekannte wenden, die einen Internetanschluss besitzen.
  • Auf Anfrage kann der Fachverband der Installateure von Alarmanlagen ihren Kunden ebenfalls und nur auf freiwilliger Basis bei der Meldung ihrer Alarmanlage behilflich sein. Die Installateure müssen in diesem Falle den elektronischen Personalausweis oder das « Token für Bürger » ihres Kunden verwenden.

 

4. Wann?

 

Ab dem 1. März 2010 ist die Meldung Pflicht, kann aber bereits jetzt durchgeführt werden.

 

5. Meine Alarmanlage wurde bereits bei der Polizei gemeldet. Muss ich erneut eine Erklärung machen?

 

Die bereits früher bei der lokalen Polizei gemeldeten Alarmanlagen müssen erneut über die Website www.policeonweb.be gemeldet werden.

 

6. Ich verfüge nicht über einen belgischen Personalausweis und/oder eine SIS-Karte. Wie kann ich mich registrieren?

 

Der Föderale öffentliche Dienst für Informations- und Kommunikationstechnologie (FEDICT) stellt diesen Personen ein « Token für Bürger » aus. Weitere Informationen finden Sie auf der FEDICT-Website: http://www.fedict.belgium.be/

 

7. Inwiefern haben die Polizeidienste Zugang zu den Kontaktstellen für Alarmanlagen?

 

Die Angaben zu den Alarmanlagen in Ihrer Zone werden der Polizei über die Anwendung « Portal » zur Verfügung gestellt.

 

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