Folgende Situationen können auftreten:
Beide Parteien sind vor Ort und es gibt keine Verletzten.
Sie können den Schadensfall unter sich regeln. Dazu müssen Sie das Europäische Unfallversicherungsdokument ausfüllen.
Beide Parteien sind vor Ort und es gibt keine Verletzten, doch Sie können sich nicht einigen.
Die Polizei wird die Situation auf Ihre Anfrage hin in Augenschein nehmen. Wenn Sie sich dann doch einigen können, füllen Sie ein Europäisches Unfallversicherungsdokument aus. Die Polizei wird in diesem Fall ein verkürztes Protokoll (RDR) erstellen und registrieren.
Eine der beiden Parteien ist unbekannt oder hat die Flucht ergriffen.
Sie können in einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl Anzeige erstatten, daraufhin wird ein Einsatzdienst vor Ort erscheinen.
Es gab Verletzte bei dem Unfall.
In diesem Fall müssen Sie immer die Polizei verständigen (101 oder 080 291410). Es wird so schnell wie möglich ein Einsatzdienst vorbei kommen.