Sie haben eine Verwarnung erhalten:
Bringen Sie sich bis zu dem auf der Verwarnung angegebenen Datum in Ordnung. Begeben Sie sich anschließend zu einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl, wo überprüft wird, ob Sie in Ordnung sind. Dieser Polizeidienst wird die ausgefüllte Verwarnung dann an die Dienststelle schicken, wo sie ausgestellt wurde. Achtung! Auch eine Verwarnung ist eine Feststellung eines Verkehrsverstoßes. Theoretisch kann die Staatsanwaltschaft doch noch einen Vergleich (Geldbuße) vorschlagen oder Sie müssen sich vor dem Polizeigericht verantworten.
Sie wurden geblitzt (Geschwindigkeitsübertretung):
Außer bei schweren Geschwindigkeitsübertretungen steht der Betrag der Geldbuße auf dem Protokoll vermerkt. Dieser wurde von der korrigierten Geschwindigkeit abgeleitet.
Sie haben einen anderen Verkehrsverstoß begangen:
Sofern es sich nicht um eine schwere Übertretung vierten Grades handelt, steht der zu zahlende Bußgeldbetrag auf dem Protokoll vermerkt.
Ihr Auto wurde abgeschleppt:
Möglicher Grund: Ihr Fahrzeug stand falsch geparkt und behinderte den VerkehrMelden Sie sich bei der nächsten Polizeidienststelle, wo man Ihnen mitteilen wird, wo Ihr Fahrzeug steht. Sofern Sie einen festen Wohnsitz oder Aufenthaltsort in Belgien haben, werden alle Dokumente per Post an diese Adresse geschickt (Protokoll, Rechnung für die Abschleppkosten).
Ihr Führerschein wurde direkt eingezogen:
Die Polizei übermittelt der Staatsanwaltschaft innerhalb von zwei Werktagen Ihren Führerschein zusammen mit dem Protokoll. Ihr Führerschein wird Ihnen ca. zwei Wochen nach der Einziehung zurückgebracht.
Der Verkehrsverstoß wurde durch ein minderjähriges Kind begangen:
Es gibt zwei Möglichkeiten:Ihr Kind ist zwischen 16 und 18 Jahre alt.
Das Verfahren der Sofortigen Erhebung kann nicht eingeleitet werden. Die Polizei erstellt ein gewöhnliches Protokoll, die Staatsanwaltschaft legt anschließend den Betrag der Geldbuße fest.
Ihr Kind ist jünger als 16 Jahre.
Im Regelfall wird kein Protokoll erstellt. Gegebenenfalls können vorbeugende Maßnahmen in die Wege geleitet werden.