Ein Tag ohne

Aufgrund von mehreren Anfragen aus der Bevölkerung zur Rechtslage der immer mehr angebotenen touristischen Kutschenfahrten auf der öffentlichen Straße möchten wir versuchen mit folgenden Informationen ein wenig Klarheit zu schaffen:
Kutschen, Planwagen, umgebaute Anhänger zum Personentransport, usw. gezogen von Pferden, Eseln… oder gezogen von Traktoren oder anderen motorisierten Fahrzeugen sind davon betroffen.
Da es sich hierbei um touristische Angebote handelt, muss zunächst eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Die benutzten Fahrzeuge und deren Führer müssen den in dieser Genehmigung festgehaltenen Bedingungen entsprechen.
Diese Mail wurde z.B. einem Einwohner der Polizeizone Eifel zugesandt:
Vorsicht! In letzter Zeit sind uns mehrere Verdachtsfälle von Verabreichung sogenannter K.o.-Tropfen gemeldet worden.
K.o.-Tropfen sind Drogen, die einer anderen Person ohne deren Wissen und Einverständnis verabreicht werden, um sie handlungsunfähig, hilflos oder willenlos zu machen.
Dabei kann es sich um Medikamente (Narkose- und Beruhigungsmittel) oder eine sogenannte Partydroge (wie GHB oder GBL) handeln.
K.o-Tropfen sind zumeist farb- und geruchlos. Der leicht salzige oder seifenartige Geschmack wird durch die Aromen in Getränken oft überdeckt. Die Verabreichung ist insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys möglich.
Die Wirkung ist abhängig von der Verfassung des Opfers und der Dosierung. Besonders gefährlich ist eine Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen. Nach anfänglicher Entspannung, Enthemmung und allgemeiner Stimulierung folgen Übelkeit und Schwindel. Der Täter nutzt diese Situation oftmals um Straftaten an dem Opfer, meist Sexualstraftaten oder Raub, zu verüben.
Die Verabreichung von K.o.-Tropfen droht insbesondere in Diskotheken, Cafés oder auf Partys.
Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen lassen;
keine offenen Getränke von Unbekannten annehmen;
Getränke bei der Bedienung selbst bestellen und entgegennehmen;
Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen;
Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen;
Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe und verständigen das Personal;
Anzeige bei der Polizei erstatten.
Einige Personen haben sich bei uns gemeldet, die besorgt sind über eine Mail mit einer Mahnung einer deutschen Firma.
Die E-Mail sieht echt aus und führt den eigenen Namen und Vornamen an. Laut eigenen Angaben haben die Betroffenen dort jedoch nie etwas bestellt. In der E-Mail ist sogar von einer Eintreibung der geforderten Betrags von mehreren Hundert Euro durch Rechtsanwälte die Rede, falls dieser nicht fristgerecht beglichen wird.
Der E-Mail ist ein Anhang und/oder ein Link beigefügt, dieser soll die genaue Bestellung aufführen. Der empörte Empfänger ist dazu geneigt den Anhang zu öffnen – und tappt in die Falle … denn mit Öffnen der angeblichen PDF-Datei installiert er einen Trojaner. Meist erscheint lediglich eine Meldung, dass die Datei beschädigt ist und mehr auch nicht, die Datei lässt sich einfach nicht öffnen.