Aufgrund von Klagen aus der Bevölkerung möchte die Polizei nochmals daran erinnern, dass beim Abtransport von Bauschutt, Abfällen, Ästen, Heckenschnitt usw darauf zu achten ist, dass ein Verlust der Ladung vom Fahrzeug oder vom Anhänger unmöglich ist. Dies wird besonders oft festgestellt auf den Zufahrtsstraßen zu den Altlast- bzw Containerparks.
Gegebenenfalls ist eine Abdeckplane über die Ladung zu ziehen.

Nichtgesicherte Ladung bildet eine ernste Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer.

Verstöße in diesem Zusammenhang werden mit Bußgeldern ab 100 Euro geahndet.