Fahren unter Alkoholeinfluss stellt noch immer für viele Verkehrsteilnehmer ein Kavaliersdelikt dar. Leider ereignen sich noch viele Verkehrsunfälle mit schwerwiegenden Folgen, deren Ursache auf den Genuss von Alkohol zurück zu führen sind.
Zur Erinnerung : Der zugelassene Höchstwert beträgt 0,22 mg Alkoholkonzentration pro Liter ausgeatmeter Atemluft (entspricht 0,5 Promille Alkohol im Blut) Anlässlich einer Kontrolle fordert ein Beamter Sie auf in das Atemtestgerät zu blasen. Das Gerät zeigt einer der drei folgenden Ergebnisse an :

1. Ein "S" erscheint auf der Anzeige

     

Sie haben weniger als 0,22mg/L (0,5 Promille) . Sie können weiterfahren.

2. Ein "A" erscheint auf der Anzeige

     

Ihr Alkoholgehalt befindet sich zwischen 0,22 mg/L und 0,35mg/L (0,5 Promille und
0,8 Promille).

Es wird dann vor Ort eine Atemanalyse mit dem gleichen Gerät durchgeführt, welches Ihnen dann den genauen Alkoholwert anzeigt.
Ihr Führerschein wird während 3 Stunden einbehalten. Sie können ihn auf der Dienststelle zurückerhalten, nachdem Sie sich einem neuen Test unterworfen haben und dieser negativ ausgefallen ist. Es wird ein Bußgeldverfahren in Höhe von 150,00 € gegen Sie eingeleitet.

3. Ein "P" erscheint auf der Anzeige

     

Ihr Alkoholgehalt beträgt mehr als 0,35 mg/L (0,8 Promille). Bei der anschließenden Atemanalyse, wird Ihnen der genaue Alkoholwert angezeigt.
Ihr Führerschein wird für 6 Stunden einbehalten. Sie erhalten ihn zurück, nachdem der zweite Test negativ ausgefallen ist. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch einen sofortigen Führerscheinentzug für 15 Tage anordnen.
Es wird ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet
Sie erhalten eine Geldstrafe von mindestens 1.000 € und eine Fahrverbot zwischen 1 Monat und 5 Jahren.

Bei Weigerung oder Rückfall fallen die Strafen weitaus höher aus.

Wer also auf Alkohol nicht verzichten möchte, der sollte sich schon vorher Gedanken darüber machen, wie er nach Hause kommt.