Die Identifizierung von Schmuck und Kunstgegenstände ist in der Regel ohne Vergleichsfotos nicht möglich, dies gilt sowohl für die Aufnahme in die Fahndungsberichte, wie auch bei einer eventuellen Zurückerstattung (Eigentumsnachweis) durch die Justiz.
Es empfiehlt sich daher mindestens zwei Fotos (Vorder- und Rückseite) aufzunehmen; bei dreidimensionalen Gegenständen sind sogar drei Perspektiven (eine zusätzliche Profilaufnahme) abzulichten. Besondere Markmale (Signaturen, Gravuren, Beschädigungen und vom Eigentümer angebrachte Markierungen) sollten zusätzlich mit Makro-Aufnahmen dokumentiert werden.

Wir stellen Ihnen ein entsprechendes Formular zur Registrierung von Antiquitäten, Kunstgegenstände und Schmuck auf dieser Webseite zur Verfügung. (Rubrik "Formulare")

Sobald Sie die Abzüge in Empfang genommen haben, überzeugen Sie sich von der Qualität Ihrer Aufnahmen. Bewahren Sie die Negative auf, denn nachträglich können möglicherweise zusätzliche Abzüge erforderlich werden (Fahndungsersuchen, Versicherung, ...). Sofortbildkameras eignen sich grundsätzlich nicht für derartige Aufnahmen, weil sie nach relativ kurzer Zeit stark verblassen.

Ferner empfiehlt es sich auch diese Gegenstände zu vermessen (Länge, Breite, Höhe, Tiefe, Durchmesser) und unter Umständen das Gewicht (Skulpturen) zu bestimmen.

Als zusätzliche Maßnahme raten wir dazu Wertgegenstände mit unverwechselbaren, nur vom Eigentümer erkennbare Markierungen zu versehen und diese zu fotografieren.

Sollten Sie irgendwann, nachdem Sie Opfer eines Diebstahles geworden sind, ihre Wertgegenstände rein zufällig wiederfinden (Kunsthändler, Flohmarkt, Pfandhaus, ...), verhalten Sie sich unauffällig, lassen Sie sich nicht auf vollkommen unnütze Diskussionen ein, sonder wenden Sie sich sofort an die lokale Polizei.