Seit dem 02/04/13 sind laut Königlichem Erlass die Bußgeldtarife im Straßenverkehr angehoben worden. Es handelt sich dabei um eine von der Regierung schon länger geplante Indexanpassung um 10%

So wurden Verstöße der Kategorie 1 von 50€ auf 55€ angehoben,
z B : Nichtbetätigen der Richtungsanzeiger

für Kategorie 2 werden nun 110€ fällig (vorher 100€)
z B : Telefonieren am Steuer

Kategorie 3 schlägt mit 165€ zu Buche (anstatt 150€)
z B : Missachtung Ampelrotlicht oder durchgehende weiße Linie

Für Kategorie 4 sind nun 330€ anstatt 300€ zu zahlen.
z B : Benutzung der Querverbindung auf der Autobahn

Zudem wurde das Anschnallen sowie die Benutzung von Rückhaltesystemen neu eingestuft.
Schnallt sich ein erwachsener Fahrer oder Mitfahrer nicht an, ist ab sofort ein Bußgeld von 110 € zu zahlen. Sind die Kinder nicht angeschnallt, haben keine Sitzerhöhung oder werden nicht im erforderlichen Rückhaltesystem befördert, kostet dies jedoch 165€ Bußgeld. (Vorher 50€)
Wird bei einem Atemtest auf einen Fahrer ein Wert zwischen 0,22 und 0,35mg/L (Alkohol in der ausgeatmeten Luft) festgestellt(d.h. zwischen 0,5‰ und 0,8‰) ist neben einem Fahrverbot von 3 Stunden ein Bußgeld von 150€ zu zahlen.

Geschwindigkeitsverstöße sind nicht betroffen.