Polizeikollegium und Polizeirat

Das Polizeikollegium und der Polizeirat bilden gemeinsam die Verwaltungsorgane der Polizeizone. Sie sind für Organisation, Verwaltung und strategische Entscheidungen zuständig, während die konkrete Polizeiarbeit unter der Aufsicht der Verwaltungs- und Gerichtspolizeibehörden erfolgt.

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Polizeikollegium

Das Polizeikollegium besteht aus den fünf Bürgermeistern der Gemeinden der Polizeizone.  Es ist vergleichbar mit dem Gemeindekollegium und bereitet die Sitzungen des Polizeirates vor.

Darüber hinaus trifft es Entscheidungen, die ihm vom Polizeirat delegiert werden.

  • Zusammensetzung: 5 Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden
    • STELLMANN Alain (Bürgermeister Gemeinde Burg Reuland)
    • HENKES Werner (Bürgermeister Gemeinde Sankt Vith)
    • STOFFELS Rainer (Bürgermeister Gemeinde Büllingen)
    • WIESEMES Erik (Bürgermeister Gemeinde Amel)
    • FRANZEN Daniel (Bürgermeister Gemeinde Bütgenbach)
  • Vorsitz: WIESEMES Erik , Bürgermeister der Gemeinde Amel

  • Sitzungsrhythmus: mindestens einmal im Monat

  • Teilnahme: Der Korpschef (CREMER Johannes) nimmt beratend an den Sitzungen teil.

  • Zonensekretärin: KÜCHES Karin

Polizeirat

Der Polizeirat setzt sich aus insgesamt 22 Mitgliedern zusammen:

  • 5 Bürgermeister

  • 17 Vertreter aus den Gemeinderäten – entsprechend der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde

Der Polizeirat ist das Aufsichts- und Entscheidungsorgan der lokalen Polizei. Er entscheidet im Wesentlichen über Finanzen, die Personalangelegenheiten sowie die Investition in Mittel und Ausrüstung. Er wird regelmäßig über die Polizeipolitik informiert und arbeitet ähnlich wie ein Gemeinderat.

Aktueller Polizeirat

Verwaltungs- und Gerichtspolizeibehörden

Die konkrete Ausführung der Polizeiarbeit liegt in der Verantwortung der Verwaltungspolizeibehörden und Gerichtspolizeibehörden.

Verwaltungspolizeibehörden

  • Bürgermeister

  • Bezirkskommissar
  • Provinzgouverneur

  • Innenminister

Diese Behörden sorgen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, Gesundheit und Ruhe. Der Bürgermeister kann der Lokalen Polizei in diesem Rahmen Anweisungen und Richtlinien erteilen.

Gerichtspolizeibehörden

  • Prokurator des Königs

  • Generalprokurator

  • Justizminister

Die Staatsanwaltschaft (Prokurator des Königs) leitet die Ermittlungsarbeit, etwa bei Straftaten oder der Festnahme von Tatverdächtigen, und fordert zu diesem Zweck die Polizei an.