Beide Parteien sind vor Ort und es gibt keine Verletzten
- Sie können den Schadensfall unter sich regeln.
- Füllen Sie dazu das Europäische Unfallbericht-Formular aus.
Beide Parteien sind vor Ort, es gibt keine Verletzten, doch keine Einigung möglich
- Auf Anfrage wird die Polizei die Situation vor Ort prüfen.
- Wenn eine Einigung doch noch möglich ist, füllen Sie das Europäische Unfallbericht-Formular aus.
- Die Polizei erstellt in diesem Fall ein verkürztes Protokoll (RDR) und registriert den Vorfall.
Eine der Parteien ist unbekannt oder hat sich entfernt
- Erstatten Sie Anzeige in einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl.
- Daraufhin wird ein Einsatzdienst zum Unfallort entsandt.
Es gab Verletzte bei dem Unfall
- Verständigen Sie unbedingt die Polizei unter 101.
- Ein Einsatzdienst wird so schnell wie möglich zum Unfallort kommen.