Häufig gestellte Fragen

Opfer einer Straftat

Wie erstatte ich eine Anzeige?

Ist ein dringender Einsatz erforderlich, wählen Sie 101 oder die Nummer der Polizeiwache Ihrer Zone (080/291 410), ein Einsatzdienst wird dann vorbeikommen.

Außerdem haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online Anzeige erstatten:
    Gegen folgende Straftaten können Sie über www.police-on-web.be Anzeige erstatten:
    Fahrraddiebstahl – Mopeddiebstahl – Ladendiebstahl – Vandalismus – Graffiti
  • Anzeige in einer Polizeidienststelle:
    Sie können während der Öffnungszeiten eine der fünf Dienststellen der Zone kontaktieren. Alle diesbezüglichen Angaben finden Sie auf dieser Website. In jedem Falle können Sie auch den Dienst für polizeilichen Opferbeistand kontaktieren.
Aus meinem Fahrzeug wurden Gegenstände gestohlen

Wurden Gegenstände wie z.B. ein GPS-Navigationsgerät aus Ihrem Fahrzeug entwendet, teilen Sie der Polizei die Seriennummer des Gerätes mit (steht auf der Verpackung). Diese Information können bei der Suche nach dem Gerät von großem Nutzen sein.

Lesen Sie auch: Ihr Fahrzeug gegen Diebstahl schützen

Was tun bei einem Diebstahl meine Fahrzeuges?
Umgehend die Polizei verständigen. Bringen Sie, wenn möglich, Fotos Ihres Fahrzeuges und alle weiteren sachdienlichen Angaben mit. Diese sind sehr hilfreich bei der Suche nach dem Fahrzeug.
Mein Fahrzeug wurd aufgebrochen, was nun?

In diesem Fall sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Dokumentieren Sie den Schaden und die eventuell fehlenden Gegenstände. Wichtige Karten sollten gesperrt werden. Informieren Sie Ihre Versicherung.

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Sie sind Opfer eines Internetbetrugs geworden?

Bitte nutzen Sie unseren Online Schalter um einen Termin mit einer unseren Dienststellen zu vereinbaren.

Weitere Informationen finden Sie hier: Ich bin Opfer eines Internetbetrugs geworden.

Verkehrsunfälle

Sie sind von einem Verkehrsunfall betroffen?

Beide Parteien sind vor Ort und es gibt keine Verletzten

  • Sie können den Schadensfall unter sich regeln.
  • Füllen Sie dazu das Europäische Unfallbericht-Formular aus.

Beide Parteien sind vor Ort, es gibt keine Verletzten, doch keine Einigung möglich

  • Auf Anfrage wird die Polizei die Situation vor Ort prüfen.
  • Wenn eine Einigung doch noch möglich ist, füllen Sie das Europäische Unfallbericht-Formular aus.
  • Die Polizei erstellt in diesem Fall ein verkürztes Protokoll (RDR) und registriert den Vorfall.

Eine der Parteien ist unbekannt oder hat sich entfernt

  • Erstatten Sie Anzeige in einer Polizeidienststelle Ihrer Wahl.
  • Daraufhin wird ein Einsatzdienst zum Unfallort entsandt.

Es gab Verletzte bei dem Unfall

  • Verständigen Sie unbedingt die Polizei unter 101.
  • Ein Einsatzdienst wird so schnell wie möglich zum Unfallort kommen.
Sie haben keine Angaben der Gegenpartei?

Der Polizeibeamte, der den Unfall aufgenommen hat, teilt Ihnen die Angaben der Gegenpartei mit einem Standardformular mit (Name, Anschrift, Angaben zum Fahrzeug, Versicherungsgesellschaft und Policenummer).Sollten Sie nicht über die erforderlichen Informationen verfügen, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Verfasser des Protokolls auf (über die allgemeine Telefonnr. der betreffenden Polizeidienststelle).

Erhalte ich eine Kopie des Protokolls zum Verkehrsunfall?

Dies ist nicht möglich. Die Polizei kann Ihnen die Angaben der Gegenpartei besorgen und Ihnen auf Ihre Anfrage hin eine Kopie Ihrer Erklärung geben. Allein der Prokurator des Königs kann Ihnen die Genehmigung erteilen, diesbezüglich eine Kopie der Akte zu erhalten.

Erhalte ich eine Kopie meines Verhörs?

Gemäß dem Franchimont-Gesetz kann jeder – sofern kein Einwand seitens eines Staatsanwaltes besteht – eine Abschrift von seiner Erklärung (Protokoll des Verhörs) erhalten. Im Prinzip sollten Sie das direkt anfragen; es ist nicht üblich, im Nachhinein noch eine Kopie zuzustellen.

Wo erhalte ich ein europäisches Unfallversicherungsdokument?

Wenn Sie Ihrer Versicherung einen Schadensfall melden, wird Ihnen automatisch ein neues Europäisches Unfallversicherungsdokument zugeschickt.

Verkehrsbußgeld

Wie kann ich das Bußgeld zahlen?

Sie können Ihr Bußgeld mit dem beigefügten Überweisungsformular bezahlen (außer bei schweren Übertretungen). Darauf ist auch der Bußgeldbetrag vermerkt. Die strukturierte Mitteilung muss unbedingt vermerkt werden!Sie erhalten das Überweisungsformular einige Tage nach Erhalt des Protokolls.Die vorgeschriebene vorausgesetzte Zahlungsfrist beträgt 6 Wochen. Wenn Sie nicht zeitig bezahlen, erhalten Sie einen Monat nach Erhalt des ersten Überweisungsformulars ein Erinnerungsschreiben.

Ich habe zuviel bezahlt. Was nun?

Sie erhalten automatisch ein Schreiben. Darauf müssen Sie Ihre Kontonummer vermerken und es anschließend zurückschicken. Die Polizei schickt dieses Schreiben zusammen mit dem Protokoll zur Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft leitet anschließend das Rückzahlungsverfahren ein.

Ich habe das Bußgeld bezahlt, jedoch ohne strukturierte Mitteilung.

In diesem Fall wird Sie ein Beamter kontaktieren oder vorbeikommen.

Wie muss ein Bußgeld bei schweren Übertretungen bezahlt werden?

Sofern die Staatsanwaltschaft Sie nicht vorlädt, wird Ihnen eine Vergleichsregelung vorgeschlagen. Die Zahlung kann anhand des beigefügten Überweisungsformulars vorgenommen werden.

Muss ich das Antwortformular zurückschicken?

Das Antwortformular muss nur dann zurückgeschickt werden:

  • wenn Sie mit der Übertretung nicht einverstanden sind
  • wenn der Zuwiderhandelnde nicht der Eigentümer des Fahrzeuges ist
  • wenn im Protokoll keine Geldbuße vermerkt wurde (schwere Übertretungen)
Wie kann ich Beschwerde gegen eine Geldbuße einlegen?
Sie können anhand des Antwortformulars Beschwerde einlegen. Dieses Antwortformular ist dem Protokoll beigefügt.
Das im Protokoll angegebene Fahrzeug stimmt nicht mit meinem Fahrzeug überein.
Stimmt der im Protokoll angegebene Fahrzeugtyp nicht mit Ihrem Fahrzeug überein, schicken Sie das Antwortformular an die Polizeidienststelle mit dem Vermerk, dass Sie nicht der Eigentümer des betreffenden Fahrzeuges sind.Am besten fügen Sie dem Antwortformular eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung  bei.
Ich befand mich nicht zur besagten Zeit an besagtem Ort der Übertretung.

Schicken Sie das Antwortformular zur Polizeidienststelle mit dem Vermerk, dass Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht am Ort der Feststellung befanden oder dass Sie sich nicht am Ort der Feststellung befanden, zusammen mit allen erforderlichen sachdienlichen Informationen. Geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer an.

Ich habe vergessen, das Bußgeld zu bezahlen. was nun?

Einen Monat nach Erhalt der ersten Zahlungsaufforderung erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben.

Was passiert, wenn ich mich weigere, das Bußgeld zu zahlen?

Nach Verstreichen der Zahlungsfrist bietet der Prokurator des Königs Ihnen einen Vergleich an. Wenn Sie auch diese Zahlung nicht vornehmen, wird die Staatsanwaltschaft Sie auffordern, vor dem Polizeigericht zu erscheinen.

Verlust oder Diebstahl

Verlust oder Diebstahl eines elektronischen Personalausweises
  • Bei Verlust, Diebstahl oder Vernichtung Ihres Personalausweises sollten Sie SOFORT Anzeige in der nächsten Polizeidienststelle oder, wenn dies nicht möglich ist, Ihren Ausweis über DocStop (00800 2123 2123 oder 02/518 21 23) sperren lassen.
  • Bei Ihrer Anzeige in einer Polizeidienststelle sollten Sie ein neues Passfoto mitbringen.
  • Sie erhalten ein einen Monat gültiges Attest mit Ihrem Passfoto, das den Verlust oder Diebstahl bescheinigt.
  • Sollten Sie Ihren Personalausweis innerhalb von 7 Tagen wiederfinden, müssen Sie sowohl den Bevölkerungsdienst der Gemeinde/der Stadt als auch die Polizei unmittelbar darüber in Kenntnis setzen.
  • Nach sieben Tagen wird Ihre verlorener, gestohlener oder vernichteter Personalausweis annulliert und somit ungültig gemacht.
  • Nach diesem Zeitraum teilt der Bevölkerungsdienst Ihnen mit, dass Sie ein Passfoto einreichen müssen, damit ein neuer elektronischer Personalausweis erstellt werden kann.
  • Sie erhalten später vom Ministerium des Innern ein Formular mit dem PIN- und PUK-Code des neuen Personalausweises.
  • Sobald Sie im Besitz dieser Angaben sind, können Sie Ihren neuen Personalausweis beim Bevölkerungsdienst abholen.
Verlust oder Diebstahl ihres Mobiltelefons?
  • Erstatten Sie Anzeige in einer Polizeidienststelle.
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihre IMEI-Nummer (steht auf der Verpackung), die Nr. Ihrer SIM-Karte und Ihre Telefonnummer dabei haben.
  • Um Ihre SIM-Karte zu sperren, versuchen Sie einige Male, auf das abhanden gekommene Handy anzurufen. Notieren Sie die Zeitabstände dieser Anrufe und geben Sie diese bei der Anzeige durch. Dies kann für die weiteren Untersuchungen seitens der Polizeidienste von Nutzen sein.
  • Lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren.
  • Nach der Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung (eventuell für die Versicherung erforderlich).
Verlust oder Diebstahl ihrer Bank- oder Kreditkarte?
  • Lassen Sie Ihre Bankkarte sofort über Card Stop 078 170 170 sperren.
  • Sie erhalten eine Referenznummer von diesem Dienst. Schreiben Sie diese auf, da Sie sie Ihrem Geldinstitut mitteilen müssen.
  • Setzen Sie Ihr Geldinstitut über den Verlust/Diebstahl in Kenntnis. Dort erhalten Sie die Bankkartennummer und die eventuell gestohlenen Kreditkartennummern.
  • Diese Nummern – Bankkarte = Kontonummer und Kreditkarte = Kartennummer – nehmen Sie mit zur Polizei, um den Diebstahl zu melden.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung (eventuell für die Versicherung erforderlich).
  • Ihre verlorene/gestohlene Bankkarte wird im Polizeicomputer zur Fahndung ausgeschrieben.
Verlust oder Diebstahl ihres Führerscheins?
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, am besten in der Dienststelle Ihres Wohnortes.
  • Nach Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie einen neuen Führerschein beim entsprechenden Dienst der Gemeinde erhalten.
  • Der Führerschein wird in den Polizeicomputern in ganz Belgien zur Fahndung ausgeschrieben.
  • Begeben Sie sich schnellstmöglich mit dieser Bescheinigung und zwei relativ neuen Passfotos zur Gemeinde um beim entsprechenden Dienst einen neuen Führerschein zu beantragen. Achtung: Die vom Polizeidienst ausgestellte Bescheinigung ersetzt nicht den Führerschein.
  • Sollten Sie den verlorenen oder gestohlenen Führerschein zurückfinden, müssen Sie diesen der Polizei zur Verfügung stellen, damit diese die erforderlichen Austragungen vornehmen kann.
Verlust oder Diebstahl ihres Kraftfahrzeugscheins?

Erstatten Sie schnellstmöglich Anzeige bei der Polizei, am besten in der Dienststelle Ihres Wohnortes.  Dabei sollten Sie mit dem Fahrzeug erscheinen, dessen Kraftfahrzeugschein Sie verloren haben, erscheinen. Nach der Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie eventuell über Ihren Versicherungsagenten an das provinzielle Amt der KFZ-Zulassungsstelle in Eupen, Vervierser Straße 80A in 4700 EUPEN schicken.

Sonstiges

Wie erhalte ich kostenlosen Rechtsbeistand?
Nähere Auskünfte diesbezüglich erhalten Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde oder beim Dienst für polizeilichen Opferbeistand.