Feuer
- Große Feuerstellen benötigen die Genehmigung des Bürgermeisters.
- Kleine Feuerstellen (z. B. zum Kochen) sind erlaubt.
- Bei starker Trockenheit ist jedes Feuer zu unterlassen.
- Knall- und Feuerwerkskörper sind verboten.
Hochbauten
- Bei einer nutzbaren Höhe über 1,5 m ist ein Aufenthalt zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht erlaubt.
- Hochbauten müssen sicher verankert sein, sodass keine Gefahr für Personen besteht.
Alkohol
- Alkohol ist für Personen unter 16 Jahren verboten.
- Verantwortliche müssen während der Aufsicht nüchtern bleiben.
Im Lager
- Übernachtungen sind nur in genehmigten Lagerstätten erlaubt.
- Mindestens ein volljähriger Betreuer muss stets anwesend sein.
Unterwegs
- Kinder unter 16 Jahren müssen von mindestens einem volljährigen Betreuer pro 12 Kinder begleitet werden.
- Alle Kinder müssen eine Kennkarte tragen.
- Betteln an Häusern ist verboten.
Lärm
- Lautsprecher mit überlauter Musik und Megafone sind verboten.
- Zwischen 22:00 und 07:00 Uhr ist jeglicher Lärm untersagt.
Hygiene
- Abfälle müssen nach Gemeinderegelung sortiert und entsorgt werden.
- Notdurft darf nur in den vorgesehenen Einrichtungen verrichtet werden.
Verstöße
- Verstöße gegen die Verwaltungspolizeiverordnung werden protokolliert und können der Organisation, den Verantwortlichen sowie Mitgliedern angelastet werden.