Polizeistunde
- Die Polizeistunde wird, sofern nicht anders vom Bürgermeister beschlossen, wie folgt festgelegt:
- auf 3 Uhr mit schriftlicher Genehmigung des Bürgermeisters,
- auf 2 Uhr in der Nacht auf Samstag, in der Nacht auf Sonntag, an offiziellen Feiertagen sowie während der Urlaubsperiode vom 1. Juli bis 31. August,
- auf 1 Uhr an allen übrigen Tagen des Jahres.
- Gäste, die sich über die festgelegte Polizeistunde hinaus in der Einrichtung aufhalten oder danach versuchen einzutreten, machen sich ebenso strafbar wie der Wirt oder dessen Stellvertreter.
Organisatoren und Sicherheitsdienste
- Organisatoren und Mitglieder des Sicherheitsdienstes tragen ein eigenes Erkennungszeichen, das nicht mit Polizeiabzeichen verwechselt werden kann.
- Der Organisator oder eine beauftragte Person teilt seine Handynummer vor der Veranstaltung mit, ist während der gesamten Veranstaltung vor Ort und bei Ankunft der Rettungs- oder Sicherheitsdienste verfügbar.
Verkauf von Getränken
- Die Abgabe von Getränken über 0,5 Vol.-% Alkohol an Personen unter 16 Jahren ist verboten.
- Die Abgabe von Getränken über 22 Vol.-% Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist verboten.
- Die Abgabe von Alkohol bis zur vollständigen Trunkenheit oder an offensichtlich betrunkene Personen ist verboten.
- Die Abgabe von Getränken, deren Alkoholgehalt nicht bestimmbar ist oder die in großen Mengen gemischt werden, ist verboten.
- Kommerzielle Veranstaltungen mit unbegrenztem oder pauschalem Alkoholangebot („Flatrate“, „All-you-can-drink“, „Tequila-Party“, „Jägermeisterball“) sind untersagt.
- Außer an freien Nächten (Karneval, Maiennacht, Kirmes, Silvester) darf ab 2:45 Uhr kein Ausschank mehr erfolgen; der Verkauf von Getränkebons endet um 2:30 Uhr, Rückerstattung muss bis Veranstaltungsende gewährleistet sein.
- Mindestens zwei volljährige und nüchterne Personen müssen die Schankstätten betreuen; am Eingang müssen während der gesamten Veranstaltung mindestens zwei volljährige und nüchterne Personen anwesend sein, um betrunkene Personen abzuweisen.
Beleuchtung
- Bei Veranstaltungen zwischen Einbruch der Dunkelheit und Tagesanbruch muss eine Stunde vor bis eine Stunde nach Veranstaltungsende eine ausreichende Außenbeleuchtung im Umkreis von 50 m sichergestellt sein.
- Parkplätze außerhalb öffentlicher Straßen müssen bis eine Stunde nach der Veranstaltung permanent beleuchtet sein, ohne die Nachbarschaft unnötig zu stören.
- Eine weiße, permanente und einheitliche Beleuchtung im Veranstaltungsbereich muss die Identifikation von Personen jederzeit ermöglichen und auf Anforderung der Polizei, des Sicherheits- oder Rettungsdienstes sofort eingeschaltet werden.
- Außer an freien Nächten (Karneval, Maiennacht, Kirmes, Silvester) muss die Raumbeleuchtung ab 2:45 Uhr progressiv eingeschaltet werden, sodass um 3:00 Uhr volle Leuchtstärke erreicht ist.
Raumkapazität
- Der Organisator muss die Regelungen zu Tanzsälen, Schankstätten und Brandverhütung beachten und die maximale Personenzahl einhalten.
- Der Organisator muss persönlich sicherstellen, dass Notausgänge und Beleuchtung reibungslos funktionieren und dass Notausgänge jederzeit frei sind.
Musik
- Die Betreiber von Tanzsälen, Vergnügungssälen, Vorführungssälen und ganz allgemein von allen der Öffentlichkeit zugänglichen Einrichtungen sind verpflichtet, darauf zu achten, dass der im Inneren dieser Einrichtungen verursachte Lärm nicht die Ruhe der Anwohner stört.
- Der bei verstärkter Musik gemessene Geräuschpegel darf gemäß Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 24. Februar 1977 sowie dessen Abänderungen und Ergänzungen im Inneren der Einrichtung 90 dB(A) nicht überschreiten.
- Außer an freien Nächten (Karneval, Maiennacht, Kirmes, Silvester) wird die Lautstärke ab 2:30 Uhr progressiv verringert. Spätestens um 3:00 Uhr muss die Musik verstummen.
Schaumerzeuger und Feuerwerk
- Schaumerzeuger und Feuerwerke sind verboten, außer mit Genehmigung des Bürgermeisters.
Abfälle
- Für jede Versammlung ist der Organisator verpflichtet, genügend Müllbehälter im Außenbereich vorzusehen und dafür zu sorgen, dass der Müll bis spätestens am darauffolgenden Morgen um 10 Uhr aufgesammelt ist.