In den 5 Eifelgemeinden bedarf es einer Genehmigung für:
- folkloristische Wagen (auf einer festgelegten Strecke des Karnevalsumzugs) und
- Planwagenfahrten (für die Fahrt mit Möhnen durchs Dorf).
Wie erhalte ich eine Genehmigung?
Ich fülle ein EINZIGES Antragsformular für ALLE Karnevalsumzüge/Planwagenfahrten aus und reiche es bei der Gemeindeverwaltung meiner Wahl ein.
Die Gemeindeverwaltung kümmert sich um die Zustellung an die anderen betroffenen Gemeinden.