Drogenauswirkungen auf die Fahrtauglichkeit
Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich wegen des sehr unterschiedlichen Wirkprofils der einzelnen Betäubungsmittel kaum sicher vorhersehen, was die damit verbundenen Gefahren zusätzlich erhöht. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen oder von Rauschgift mit Alkohol.
Dieser Konsum kann zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel einen erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben.
Rechtliche Folgen
Die Gesetze vom 04.04.2003 und 03.05.2003, sowie der K.E. vom 16.05.2003 ahnden den Nachweis illegaler Drogen im Blut eines Kraftfahrers mit empfindlichen Geldbußen sowie mit Haftstrafen und Fahrverbot.
Nachweis der Drogenbeeinflussung
Die Erkennung und der Nachweis von Drogenkonsum anlässlich von Unfällen und bei Verkehrskontrollen sind in den letzten Jahren durch gezielte Schulung von Polizeibeamten und die Entwicklung geeigneter Schnelltestverfahren wesentlich erleichtert und verbessert worden.
Grenzwerte bei Drogenkonsum
Anders als bei Alkohol gibt es bislang bei illegalen Drogen keine gesetzlichen oder von der Rechtsprechung entwickelten Grenzwerte, ab denen von einer Fahruntauglichkeit ausgegangen werden kann. Das liegt zum einen daran, dass die Wirkung der verschiedenen Betäubungsmittel auf das physische oder psychische Leistungsvermögen sehr unterschiedlich ist und stark von individuellen Parametern abhängt.